Seit 15. Mai 2021 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft.
Sie ermöglicht Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu « Genusszwecken ». Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern.
Am 25. September 2020 hat das Parlament eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ( BetmG ) verabschiedet. Diese Revision schafft mit dem neuen Artikel 8a BetmG die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten, wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis.
Der Verein Cannabis Research plant mit ETH KOF, Universität Zürich, ZHAW und ARUD drei Pilotversuche in den Kantonen Zürich, Bern und St. Gallen. Geplant sind mehrere « Cannabis Fachgeschäfte » als Abgabestelle.
Ergänzend zu den staatlichen Studien, die von den Städten Bern, Basel, Zürich oder Lausanne organisiert werden, sollen die Studien von ETH KOF / Universität Zürich verallgemeinerbare Aussagen zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen einer möglichen zukünftigen Cannabis-Legalisierung liefern und explizit auch mögliche Vertriebs- und Regulierungsoptionen testen.
In der Studie werden im Gegensatz zum Schwarzmarkt, Produkte mit kontrollierter, hoher Bio-Qualität abgegeben. Alle auf dem Schwarzmarkt verfügbaren Produktgruppen werden verfügbar sein, d.h. neben Blüten und Hasch auch Vape-Cartridges und THC-Öl.
Der Pilotversuch ist auf 5 Jahre ausgelegt. Die TeilnehmerInnen werden mehrfach während dieses Zeitraums mittels Interview-Fragebögen befragt.