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Anwendung von Medizinalcannabis für Fachpersonen

Seit August 2022 ist keine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit mehr erforderlich, sodass jede Ärztin und jeder Arzt Medizinalcannabis verschreiben kann. Diese Vereinfachung, zusammen mit wachsender Datenlage und zunehmender Relevanz, sorgt für ein steigendes Interesse an der Therapie mit Cannabisprodukten bei Fachpersonen, Patientinnen, Patienten und Angehörigen.

EINSATZGEBIETE VON THC UND CBD

THC, CBD und Kombinationen aus beiden können zur symptomatischen Therapie einer Vielzahl von Erkrankungen eingesetzt werden. Die wissenschaftliche Evidenz ist sehr unterschiedlich (siehe dazu Therapieempfehlungen).

THC

CBD

Kostenübernahme der Versicherer

In der Schweiz sind Krankenkassen (sowohl Grund- als auch Zusatzversicherungen) nicht verpflichtet, die Kosten einer Cannabismedizin-Therapie zu übernehmen. Dennoch besteht die Möglichkeit, für Patientinnen und Patienten ein Kostengutsprache-Gesuch bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen. Zur Erleichterung dieses Prozesses steht ein neutrales Kostengutspracheformular für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.

Sofern keine Kostengutsprache durch die Krankenkasse erteilt wird, müssen die Patientinnen und Patienten die Therapiekosten selbst tragen. Es wird empfohlen, Patientinnen und Patienten frühzeitig über die möglichen Kosten sowie das Vorgehen zur Beantragung einer Kostengutsprache zu informieren.

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